Die Grundzüge von LEADER sind in der Verordnung mit den gemeinsamen Bestimmungen der europäischen Strukturfonds (Dachverordnung) geregelt (Artikel 32 bis 35). Finanziert wird LEADER größtenteils durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER). Er ist das Finanzierungsinstrument der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Die administrative Abwicklung, Kontrolle und Sanktionierung richtet sich nach den Vorschriften der GAP.
Die aktuelle Förderperiode 2014 bis 2020 wurde bis Ende 2022 verlängert. Mit der neuen Förderperiode ab 2023 werden sich einige der Regelungen für LEADER ändern.
Bis 2022
Es gelten weiterhin die Verordnungen der Förderperiode 2014 bis 2020. Neben der Dachverordnung ist LEADER auch in der ELER-Verordnung geregelt.
Dachverordnung (bis 2022)
ELER-Verordnung (bis 2022)
Ab 2023
Die neue Dachverordnung mit gemeinsamen Bestimmungen die europäischen Strukturfonds ist am 24. Juni 2021 von der EU und den Mitgliedsstaaten verabschiedet worden. Die Regeln für LEADER finden sich in den Artikeln 31 bis 34 der Verordnung wieder, hier unter der Bezeichnung "Community Led Local Development (CLLD) (siehe "Was ist Community-Led Local Development, kurz CLLD?"). Neben der Dachverordnung gibt es Bezüge zu LEADER auch in der europäischen GAP-Strategieplan-Verordnung (Artikel 71), über die die EU LEADER finanziert.
Dachverordnung (in Kraft seit 24. Juni 2021)
GAP-Strategieplan-Verordnung (vom 2. Dezember 2021)