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Wie grenzen sich Investitionen von nicht-investiven Maßnahmen ab?

 

Grundsätzlich gilt es in Projektanträgen investive und nicht-investive Maßnahmen in verschiedene Projektanträge zu fassen und getrennt zu beantragen.

Die meisten Richtlinien sind auf harte, investive Förderung ausgelegt. Weiche Maßnahmen ohne eigene Richtlinie sind deshalb teilweise schwer unterzubringen. Definition Investition: "alles was man anfassen kann", Baumaßnahmen etc.

Aber z.B. Studien und Dienstleistungen sind nicht investiv. Investitionen sind bei zeitlich befristeten Maßnahmen entsprechend der LHO abzuschreiben. Nur die Kosten innerhalb der Projektlaufzeit sind förderfähig (z.B. Computer für Personalstelle, die auf 2 Jahre befristet ist, kann nur die Hälfte - 2 Jahre der 4 Jahre als förderfähige Kosten angerechnet werden).

Sachmittel, die zur Erfüllung von Aufgaben einer Personalstelle zu betrachten sind, können mit dem Fördersatz für nicht-investive Maßnahmen gefördert werden.

Die Fördersätze für unterschiedliche Maßnahmen- und Projektträgertypen sind in der Verordnung (EG) 1260/1999, Art. 29 festgelegt.

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