Zur Ermittlung bzw. zur Kalkulation von Kosten unbarer Eigenleistungen können auch Vergleichsangebote hilfreich sein. Die Höhe der Kosten kann so begründet werden. Berufsverbände oder vergleichbar arbeitende Einrichtungen können hier helfen. Grundsätzlich müssen die Regelungen der BHO bzw. der LHO oder kommunalen HO berücksichtigt werden.
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