zur Homepage von leaderplus.de

 

 

 

 >> LEADER+ FAQ

Druckansicht Druckansicht

Sollten bei der Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen die Grundsätze des ESF angewendet werden?

 

Auch wenn LEADER+ ausschließlich aus dem EAGFL gefördert wird, sind prinzipiell alle Projekte förderfähig, die nach einem der drei Strukturfonds, bzw. einer der Verordnungen möglich sind. Solange für den EAGFL nicht andere Grundsätze gelten, sind die Grundsätze des jeweiligen Fonds anzuwenden, dem das Projekt inhaltlich zuzuordnen ist.

Der ESF ist der Fond, aus dem ganz überwiegend die Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden. Daher sind seine Grundsätze auch für LEADER verbindlich. Lediglich für die Qualifizierung von Landwirten sieht Art. 9 der Verordnung 1257/99 eine Fördermöglichkeit aus dem EAGFL vor. Wenn ein Qualifizierungsprojekt mit Landwirten geplant ist, können ggf. die Grundsätze des EAGFL angewendet werden.

Mehr Informationen:
[>> Rechtsgrundlagen]

[zurück]

Seitenanfang

 

Logo der Gemeinschaftsinitiative LEADER

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume in der

Logo der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Besuchen Sie die aktuelle Website!
Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume

Europa-Fahne, LEADER-Schriftzug

[Impressum]