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KULTUR 2000 ist das erste Rahmenprogramm zur Kulturförderung der Europäischen Gemeinschaft. Nach einem ersten Durchlauf von 2000-2004 wurde es offiziell für den Zeitraum 2005-2006 verlängert.
Das Programm fördert Kooperationsprojekte zum Thema Kultur und Kunst in allen Bereichen: darstellende und bildende Kunst, Kulturerbe, Kunstgeschichte... Das Budget für die gesamte Laufzeit von sieben Jahren beträgt 236,5 Mio. Euro.
Das Ziel ist es, einen gemeinsamen kulturellen Raum zu schaffen, der durch seine vielfältigen kulturellen Angebote und durch sein gemeinsames Kulturerbe gezeichnet ist. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen Kunst- und Kulturschaffenden, Kunstakteuren, privaten und öffentlichen Trägern sowie der kulturellen Netze und Kulturinstitutionen gefördert. Dabei müssen die Projekte mindestens einen der folgenden drei Aspekte berücksichtigen:
- Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger,
- Einsatz neuer Technologien bzw. Medien im kulturellen Schaffen - angewandte und kreative Nutzung neuer Technologien,
- Tradition und Innovation - Brückenschlag zwischen Vergangenheit und Zukunft.
Das Programm soll dazu ermutigen, Kultur für jeden zugänglich zu machen sowie die Bereiche "Kunstwerk und Austausch", "Vermittlung von Kunst und Kultur", "interkultureller Dialog" und "Wissen um die Geschichte der europäischen Völker" zu fördern. Kultur wird als Teil der sozialen Integration und der sozioökonomischen Entwicklung angesehen.
Es haben bereits 30 europäische Länder an dem Programm teilgenommen, davon alle 25 Mitgliedsstaaten der EU. Aufgrund der Idee, einen gemeinsamen Kulturraum zu schaffen, sind Kooperationsprojekte, die eine europäische Dimension in ihrer Konzeption, Organisation und Realisierung beinhalten, besonders erwünscht.
In den Jahren 2002 - 2004 wurde jeweils eine kulturelle Sparte bevorzugt gefördert. Die Schwerpunkte waren demnach:
- 2002 - Bildende Kunst (moderne und zeitgenössische bildende Kunst und andere verwandte Formen des künstlerischen Ausdrucks: Malerei, Bildhauerei, Video-Kunst, Cyber-Kunst, Fotografie, industrielles und kommerzielles Design, Textildesign, Architektur, Graphik, angewandte Kunst und Kunsthandwerk);
- 2003 - Darstellende Kunst (Musik, Tanz, Theater und verwandte Ausdrucksformen);
- 2004 - kulturelles Erbe (bewegliches, unbewegliches sowie immaterielles, [kulturgeschichtliches] Erbe).
Die Schwerpunktthemen wurden ergänzt durch Aktionen zu Sonderthemen, wie z.B. "300. Geburtstag St. Petersburg" (2003) oder "Projekte im Rahmen des Beitritts 10 weiterer Länder" (2004). Für den Zeitraum 2005-2006 unterstützt das Programm Projekte alle künstlerischen und kulturellen Bereiche, ohne die Festlegung von Prioritäten.
Als Antragsteller oder Kooperationspartner können sich öffentliche oder private kulturelle Einrichtungen beteiligen. Individuen sind nicht erlaubt! Ihnen bleibt jedoch die Möglichkeit, als Akteure in den jeweiligen Programmen zu fungieren. Akteure können demzufolge die Künstler oder Kulturträger oder auch die breite Öffentlichkeit sein. Vor allem wendet sich das Programm an Jugendliche und an sozial und ökonomisch benachteiligte Bürger. Die Multimedia-Dimension vieler Projekte soll noch einmal herausgestrichen werden, v.a. sind Internetseiten und Diskussionsforen gefragt.
Projektarten
Einjährige Kooperationsprojekte Damit sind spezifische, innovative oder experimentelle Kooperationsprojekte gemeint, die wenigstens drei teilnehmende Länder (einschließlich des Antragstellers) als Mitorganisatoren einschließen. Sie haben eine Projektdauer von 12 Monaten und alle Mitorganisatoren müssen maßgeblich an der Konzeption und Durchführung des jeweiligen Projekts beteiligt sein.. Die für die einzelnen Projekte beantragte Finanzhilfe muss mindestens 50 000 Euro und darf höchstens 150 000 Euro betragen. Sie muss mindestens 5 Prozent des Gesamtbudgets leisten und darf 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten des Projekts nicht überschreiten.Ein Vertrag der Mitorganisatoren untereinander wird empfohlen, ist aber nicht zwingend.
Mehrjährige Kooperationsprojekte Eine für mehrere Jahre vorgesehene Förderung - Mindestdauer zwei Jahre, Maximaldauer drei Jahre - soll kulturelle Kooperationsprojekte unterstützen. Dabei sollen Kulturträger aus mindestens fünf Ländern kooperieren. Schwerpunkte sind die gemeinsame Arbeit und die Vernetzung der Träger, kulturellen Organisationen und Institutionen etc., um kulturelle Projekte sowohl innerhalb der Gemeinschaft wie außerhalb der Gemeinschaft zu realisieren. Die Projekte sollen von europäischer Dimension sein:
Transnationale - vertikale - Aktionen in einem Kulturbereich wie Musik, darstellende und bildende Kunst, Literatur, Buch und Lesen, Übersetzung, Kulturerbe Sektorübergreifende integrierte - horizontale, auf Synergien beruhende - Aktionen, d.h. Aktionen die mehrere kulturelle Bereiche miteinbeziehen und Neue Medien nützen
Die für die einzelnen Projekte beantragte Finanzhilfe muss mindestens 50 000 EUR und darf höchstens 300 000 EUR pro Jahr betragen und 60 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten des Projekts nicht überschreiten. Bei mehrjährigen Projekten bildet ein rechtlich bindendes Abkommen der Koorganisatoren untereinander die Grundlage der Kooperation.
Drittländerprojekte Im Jahr 2006 werden bis zu 10 Projekte gefördert, die in einem Drittland - Staaten, die nicht Mitglied in der EU oder Beitrittskandidat sind und nicht zu den EWR-Staaten gehören - durchgeführt werden. Ihre maximale Laufzeit beträgt 12 Monate. Grundvoraussetzung ist eine Zusammenarbeit von mindestens vier Einrichtungen, von denen drei aus Teilnahmestaaten des Programmes und eine Einrichtung als Pertner aus einem Drittland stammen müssen. Antragsteller kann nur eine Einrichtung aus einem der teilnehmenden Länder sein. Die Finanzhilfe kann zwischen 50.000 und 150.000 Euro und bis maximal 50 Prozent der Gesamtkosten betragen. Die europäischen Ko-Organisationen müssen sich mit mindestens 5 Prozent der Gesamtsumme beteiligen. Die Prtnerorganisation des Drittlandes muss sich nicht notwendigerweise beteiligen.
Übersetzungsprojekte Hier übernimmt die Förderung das Übersetzungshonorar für alle in dem Antrag enthaltenen Bücher, solange diese Kosten nicht 50.000 Euro bzw. 60 Prozent der Gesamtprojektkosten übersteigen. Werke, deren Finanzierung der Übersetzungskosten durch anderen Quellen gedeckt werden, erhalten keine Unterstützung durch die Europäische Kommission.
Spezielle kulturelle Veranstaltungen Eine kulturelle Veranstaltung mit breiter Wirkung soll gefördert werden. Dabei soll es sich um ein großes Event handeln, das bei den europäischen Völkern Resonanz auslöst und dazu beiträgt, ein tieferes Bewusstsein der Bürger für ihre Zugehörigkeit zur selben Gemeinschaft, für die kulturellen Verschiedenheiten der Mitgliedsstaaten sowie für einen interkulturellen und internationalen Dialog zu schaffen.
Projektbeispiele
Ca. 600 Projekte sind 2004 in Europa durch KULTUR 2000 im Rahmen der einjährigen Aktion gefördert worden: Kulturerbe und Übersetzungen sind am meisten realisiert worden, danach kamen Vorstellungen und bildende Kunst. Einige Projekte mit den Themenbereichen Buch und Lesen, sowie Kulturerbe von Drittländern fanden statt.
Für mehrjährige Projekte wurden nur 24 Projekte gefördert, wobei die meisten das Kulturerbe betrafen, und nur wenige die Themenbereiche darstellende oder bildende Kunst, oder Buch und Lesen.
CUPID - Projektdatenbank mit geförderten KULTUR 2000-Projekten (Projekte ab 1999)
Zeitplan
- Februar 2006: Abschluss der formalen und inhaltlichen Prüfung der Projektanträge durch die Kommission und den Verwaltungsausschuss
- März 2006: vierwöchiges Einspruchsrecht des Europäischen Parlaments im Zuge des Kodezisionsverfahrens und der Beschlussfassung
- Mai 2006: Benachrichigung der Antragsteller und Vertragsabschlüsse
Ansprechpartner
Cultural Contact Point Deutschland Haus der Kultur - c/o Kulturpolitische Gesellschaft e.V Weberstraße 59A 53113 Bonn Deutschland
Referentinnen Sabine Bornemann Christine Beckmann
Geschäftsführer Dr. Norbert Sievers
Tel. (49-228) 201 35 27 Fax (49-228) 201 35 29 E-Mail: info@ccp-deutschland.de Web: www.ccp-deutschland.de
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