Zur Prüfung der Förderfähigkeit eines Projektes, ist es notwendig nicht nur ein notifiziertes Programm als Begründung heranzuziehen, sondern es muss eine spezielle Förderrichtlinie geben, nach der eine Förderung möglich ist. Diese zu finden stellt sich oftmals als schwierig dar.
Programme zur ländlichen Entwicklung werden von den Ländern umgesetzt. Landesprogramme können bei den zuständigen Behörden abgefragt werden. Bundesprogramme sind im Rahmen von LEADER nur beschränkt relevant. Richtlinien für den Bereich Forschung und Entwicklung oder auch Umweltmaßnahmen gibt es auf Bundesebene.
Wenn es keine notifizierte Richtlinie gibt, gilt es die Rahmenbedingungen z.B. KMU-Förderung oder De-minimis zu prüfen. Auch wenn keine Landesmittel zur Kofinanzierung genutzt werden, sind Landes-Richtlinien etc. heranzuziehen.
Die Förderdatenbank beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bietet ein Suchsystem.
Mehr Informationen: [>> Link zur Förderdatenbank des BMWA] [zurück] Seitenanfang
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