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Was ist die n+2-Regel?

 

Allgemein besagt diese Regel, dass im Rahmen eines Programms bereitgestellte Mittel vor Ende des zweiten auf die Bereitstellung folgenden Jahres ("n" steht für das Jahr der Bereitstellung) ausgegeben sein müssen. Werden zweckgebundene Mittel in diesem Zeitraum nicht verwendet, sind sie für den jeweiligen Mitgliedstaat verloren. (Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds, Artikel 31, Absatz 2)

Mehr Informationen:
[>> Rechtsgrundlagen]

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