Die Kooperation - Titel 2 - ist ein wichtiger Bestandteil von LEADER+. Sowohl gebietsübergreifende Kooperation innerhalb eines Mitgliedsstaates als auch transnationale Zusammenarbeit werden gefördert. Voraussetzung für eine solche Förderung ist die Erzielung eines zusätzlichen Nutzeffekts. Durch die Förderung soll die zur sinnvollen und erfolgreichen Durchführung eines (größeren) Projekts erforderliche kritische Masse erreicht werden. Das Know-how bzw. die Humanressourcen sowie die Finanzmittel sollen zusammengeführt werden. Die Partner sollen sich in der thematischen Ausrichtung ihrer Projekte sinnvoll ergänzen. Dabei reihen sich die Kooperationsprojekte in die klaren thematischen Leitlinien ein, die die Lokalen Aktionsgruppen in ihrem Entwicklungsplan aufgestellt haben.
Die Kooperation muss die Durchführung von gemeinsamen Projekten beinhalten. Sie darf sich nicht lediglich auf einen Erfahrungsaustausch begrenzen. Die Kooperationsprojekte sollten möglichst von einer gemeinsamen Struktur getragen werden. Eine federführende Lokale Aktionsgruppe ist verantwortlich für die Ausführung.
Die Förderung gebietsübergreifender Kooperation steht nicht nur LEADER+ Gebieten offen, sondern unter Umständen auch LEADER-I-, oder LEADER-II-Gebieten, und solchen, deren Struktur dem LEADER-Konzept entspricht. Und zwar nur dann, wenn es sich um größere Operationen im Rahmen einer spezifischen Thematik handelt, deren Umsetzung ein größeres Gebiet voraussetzt, als das der betreffenden Lokalen Aktionsgruppe. Alle anderen Projekte werden nur in den unter LEADER+ ausgewiesenen Gebieten gefördert.
Bei der transnationalen Kooperation müssen Lokale Aktionsgruppen aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten am Projekt beteiligt sein. Ein LEADER-Gebiet kann auch mit einem Gebiet aus einem Drittland kooperieren, dessen Struktur dem LEADER-Konzept entspricht.
In beiden Fällen werden folgende Anforderungen an den Projektantrag gestellt: Inhaltliche Beschreibung des Projektes; Angaben zu Auswahlkriterien, Trägerschaft Struktur des Entscheidungsprozesses; Beschreibung des/der Partner; verantwortliche Durchführung, sonstige Mitwirkende; Organisation der Umsetzung; Zeitplan, indikativer Finanzplan.
Wie auch für "normale" Projekte (Titel 1), gibt es in Deutschland je nach Bundesland unterschiedliche Antragswege. In den meisten Bundesländern unterscheidet sich der Antrag für ein Kooperationsprojekt (Titel 2) auch nicht von dem eines Titel-1-Projekts. Die Einzelheiten sind mit der programmverantwortlichen Behörde bzw. der Bewilligungsbehörde abzustimmen. Die Bundesländer haben sich jedoch darauf geeinigt, dass die von der Europäischen Kommission entworfenen Formulare zur Projektbeschreibung verwendet werden können.
Förderfähige Kosten:
- Handlungsfelder wie in Titel 1 des jeweiligen Landesprogramms
- Nur in der jeweiligen LEADER+ Region entstehende Kosten für Projektanbahnung und Projektumsetzung (beispielsweise Reisekosten, Übersetzungen, technische Kommunikationskosten, Machbarkeitsstudien, Organisation von/Teilnahme an gemeinsamen Veranstaltungen und z.T. Qualifizierungsmaßnahmen, Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Evaluierung)
siehe auch: [>> Was sind die allgemeinen Ziele von LEADER , was ist die LEADER-Philosophie?] [>> Wie funktioniert die LEADER-Vernetzung?]
Mehr Informationen: [>> Adressen der LEADER Vernetzungsstellen in Europa] [>> Europäische Kooperations-Börse (externer Link)] [>> Leitfaden zur Kooperation / Formular zur Beschreibung eines Kooperationsprojektes] [>> "Erste Schritte der Zusammenarbeit..." Bestellung Reader] [>> Seminarbericht zum Thema "Zusammenarbeit zwischen ländlichen Gebieten" (Tagung im Rahmen der euregia 2002), Bestellung] [>> Informationen zum europäischen LEADER Contact Point] [zurück] Seitenanfang
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