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Bare und unbare Eigenleistungen: Inwiefern können unbare Eigenleistungen (z.B. durch Bauhof, Personalkosten des Kofinanzierers) und bare Eigenleistungen (z.B. Spenden mit/ohne Gegenleistung) als Kofinanzierungsmittel eingesetzt werden?

 

Personalkosten von eigenem Personal sind auch bei öffentlichen Trägern anrechenbar, wenn die Maßnahmen außerhalb regulärer Aufgaben liegen. Die Kosten sind dann als Kofinanzierung anrechenbar, wenn sie als förderfähige Kosten akzeptiert werden. In Baden-Württemberg z.B. wenn die ausgeschriebene Aufgabe durch einen öffentlichen Bieter als Günstigsten gewonnen wird, kann Personal eingesetzt und geltend gemacht werden Einzelne Länder schließen eine Anerkennung von öffentlichen Personalkosten aus. Zweckgebundene Spenden und Sponsorenmittel reduzieren die förderfähigen Kosten und können nicht als Kofinanzierung herangezogen werden. (Anwendung Regel 1 VO 448/2004).

Mehr Informationen:
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