Bei der Gebietskulisse gibt es keine prinzipielle Einschränkung auf bestimmte Gebiete mehr (in LEADER II waren LEADER-Regionen an Ziel-1- und Ziel-5b-Gebiete gekoppelt), LEADER ist potentiell in allen ländlichen Räumen möglich. Zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie sind Lokale Aktionsgruppen obligatorisch. Es können nicht, wie in LEADER II noch möglich, sog. Kollektive Aktionsträger Projekte umsetzen, ohne dass in der Region eine Lokale Aktionsgruppe agiert. Die Grundlage der Bewerbung als Lokale Aktionsgruppe in LEADER+ ist das Regionale Entwicklungskonzept. Die Region muss sich darin auf ein Schwerpunktthema festlegen. Die Beteiligung von Personen und Institutionen von außerhalb der öffentlichen Verwaltung und der Politik muss gewährleistet sein. Deshalb müssen auf der Entscheidungsebene der Lokalen Aktionsgruppe mindestens 50 Prozent von den Wirtschafts- und Sozialpartnern gestellt werden. Die Finanzierung wird in LEADER+ nur aus einem Strukturfonds, dem EAGFL, geleistet (auch Maßnahmen, die inhaltlich anderen Fonds zugeordnet werden können).
siehe auch: [>> Welche Gebiete kommen im Rahmen von LEADER für eine Förderung in Frage?] [>> Was sind Lokale Aktionsgruppen (LAGs)?] [>> Was ist ein Regionales Entwicklungskonzept / Entwicklungsplan?] [>> Wie wird LEADER finanziert?] [zurück] Seitenanfang
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