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Wann ist eine Beihilfe wettbewerbsverzerrend? (siehe De-minimis-/ KMU-/Wettbewerbs-Regelungen)?

 

Bei öffentlichen bzw. gemeinnützigen Trägern ist generell die Frage zu klären, ob eine Mitbewerbersituation in der Region bestehen könnte. Es ist eine "Marktanalyse" hinsichtlich der Frage zu machen: Gibt es für den beabsichtigten Zweck eines Projektes wirtschaftliche Modelle in der Region? (z.B. Betreiben eines Jugendclubs).

Beihilfen im weiteren Sinn sind nicht immer finanziell zu sehen. Auch andere vorteilverschaffende Aktivitäten könnten das sein - dann auch relevant für Wettbewerbsverzerrung (z.B. Grundstücke zum Nulltarif).

Mehr Informationen:
[>> Rechtsgrundlagen]

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